Mit einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei ( 300 Liter Alkohol im Jahr) können im Abschnittszeitraum von 3 Jahren 900 Liter (3 x 300 Liter) Alkohol in einem beliebigen Zeitraum abgebrannt werden.
Beispiel:
Abschnittszeitraum ist: 01.01.2018 - 31.12.2020
Der Abschnittsbrenner kann somit zu beliebigen Terminen innerhalb des Abschnittszeitraumes brennen.
Wichtig ist, dass die Gesamtmenge Alkohol welche innerhalb dieses Zeitraumes gebrannt wird 900 Liter Alkohol nicht überschreitet.